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150 Jahre Widerstand gegen den Paragraphen §218 StGB
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150 Jahre Widerstand gegen den Paragraphen §218 StGB

Der § 218 StGB „(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ wird heute 150 Jahre alt. Nach der heutigen Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch also rechtswidrig, er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb der ersten drei Monate durchgeführt wird und nach einer Konfliktberatung an einer staatlich anerkannten...