In Solidarität mit Kristina Hänel und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen

In Solidarität mit Kristina Hänel und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen

 

Am 19. Januar 2021 wurde die Allgemeinärztin Kristina Hänel durch das Oberlandesgericht Frankfurt nach Paragraph 219a StGB verurteilt, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Grund für die Verurteilung ist, dass sie nicht nur über das „Was“, sondern auch über das „Wie“ auf ihrer Website informiert hatte. Dies ist bei allen anderen ärztlichen Eingriffen Gang und Gebe. Lediglich bei Schwangerschaftsabbrüchen müssen sich Ärztinnen in die Illegalität begeben, wenn sie ihre Patientinnen auch öffentlich zugänglich Informationen bereitstellen wollen. Nach ihrer Verurteilung schrieb Kristina Hänel auf Twitter:

 

 

„Nun bin ich leider gezwungen, meine Informationen von der Webseite zu nehmen, sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert. Aber, wichtig: Alle Personen, die KEINE ABBRÜCHE MACHEN, dürfen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Bitte tut das jetzt!“

 

 

Diesem Aufruf wollen wir nachgehen. Zum einen, um uns öffentlich mit Kristina Hänel zu solidarisieren, und zum anderen, um Euch die Absurdität dieses Rechtsstreits zu verdeutlichen – denn um „Werbung“ handelt es sich bei diesen Informationen sicherlich nicht!

 

 

 

Die Dokumente findet ihr hier als pdf zum Download.

Der Verein Pro Choice hat sich als Initiative gegründet, um Kristina Hänel und andere Ärztinnen zu unterstützen, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessern möchten. Da schon mehrere Ärztinnen zu Geldstrafen verurteilt werden, sammelt der Verein außerdem Spenden, um auch eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zu spenden findet ihr auf der Homepage: https://pro-choice.de/